9 Punkte für mehr Wachstum

9 Punkte für mehr Wachstum

Deutschland steht vor einer enormen Herausforderung. Nach zwei Jahren Rezession sind wir nicht mehr das wirtschaftliche „Zugpferd“ Europas, sondern eher der „kranke Mann“. Das entspricht nicht unseren Maßstäben und gefährdet unseren Wohlstand. So darf es nicht bleiben.

Unsere Unternehmen haben aber unverändert große Stärken: Innovationskraft, Risikobereitschaft, eine oftmals gute Kapitalausstattung, qualifizierte, motivierte Beschäftigte, um nur einige zu nennen. Das Potential kann aber aktuell nicht abgerufen werden. Die Gründe sind vielfältig und liegen etwa in den zahlreichen Markteingriffen des Staates oder der staatlichen Regulierungswut.

Wir brauchen eine andere Politik, damit unsere Unternehmen wieder „Tritt fassen“ können.   Dass bedeutet an allererster Stelle eine grundlegende Veränderung der Wirtschaftspolitik in Deutschland. Wir müssen uns wieder auf die ordnungspolitische Tradition der Sozialen Marktwirtschaft besinnen. Dazu gehört vor allem eine Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Das ist nicht zuletzt deswegen von zentraler Bedeutung, weil mittlerweile die politische Unsicherheit Abwarten bei den Investoren und Unternehmen zur Folge hat. Das ist ein Haupthindernis für die Dynamisierung der Wirtschaft.

Wir fordern deshalb:
  1. Die Körperschaftsteuer im Jahr 2025 um zwei Prozentpunkte zu reduzieren. Weitere Schritte sollten spätestens in 2027 und 2029 folgen, um die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen auf maximal 25% zu senken. Um den deutschen Mittelstand zu entlasten, wollen wir die pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer auf das fünffache des Gewerbesteuerhebesatzes, maximal jedoch auf die tatsächliche Gewerbesteuer, anheben.
  2.  Ein sofortiges Moratorium für nationale Bürokratiebelastungen: Das betrifft etwa das Tariftreuegesetz, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Entgelttransparenzgesetz oder das Beschäftigtendatenschutzgesetz. Bei diesen Gesetzen schrecken schon die Namen ab. Sie dienen einem gut gemeinten Zweck, den sie aber oft nicht erreichen können. So lähmt z. B. bereits die Befürchtung, allein wegen unverschuldeten Fehlern in der Lieferkettendokumentation mit hohen finanziellen Forderungen überzogen zu werden. Dort, wo Bürokratie unerlässlich ist, bedarf es klarer und verständlicher Regelungen anstelle  komplizierter Vorgaben.
  3. Das Aussetzen aller nationalen Vergaberegelungen, die über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehen.
  4. Den EU-Emissionshandel zum alleinigen Leitinstrument für den Klimaschutz zu machen. Alle anderen Vorgaben können entfallen. Dadurch wird die ausufernde Bürokratie in diesem Bereich massiv gestutzt. Klimapolitisch motivierte Dauersubventionen wie im EEG werden im Gegenzug abgeschafft. 
  5. Die Spitzenforschung als Grundlage von Innovationen stabilisieren und stärker technologische Höchstleistungen ermöglichen. Dafür sollte die Forschung durch flexible und langfristige Finanzierungsinstrumente, ein technologieoffenes Forschungsfreiheitsgesetz und eine signifikante Erhöhung der Förderung um 1 Mrd. Euro einen Schub erhalten. Staatliche Mittel für Forschung sind gut investiertes Geld. Dafür müssen die Prioritäten richtig gesetzt werden.
  6. Technologieoffenheit als grundsätzlicher Regulierungsansatz. Egal ob im Bereich der Energiepolitik, der Mobilität, der Landwirtschaft, der Biotechnologie. Wir müssen stärker über die Ziele regulieren, weniger über kleinteilige Vorschriften einzelner Technologien, die oft Verboten gleichkommen.

Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt ist anders strukturiert, als in vielen westdeutschen Bundesländern. Seit der Wiedervereinigung ist der Transfer der Wirtschaft in Sachsen-Anhalt auch mit Hilfe sehr umfangreicher Förderprogramme von Europäischer Union, Bund und Ländern gelungen. Auch heute werden Unternehmensansiedlungen mit Fördermitteln begleitet. Die ostdeutschen Liberalen sehen deshalb einen völligen Verzicht auf Wirtschaftssubventionen aktuell kritisch. Wir halten sie für notwendig, solange sie im Einklang mit den europäischen Vorgaben sind und bis die Aufholprozesse in Ostdeutschland abgeschlossen sind. Das Ziel des Fördermitteleinsatzes ist die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze in Industrie und Gewerbe. Das soll helfen, die Lohnlücke zu den westdeutschen Regionen zu schließen.

Gerade die Erfahrungen der Wendezeit mit hoher Arbeitslosigkeit und vielen gebrochenen Erwerbsbiografien in fast jeder Familie haben den Blick der Ostdeutschen auf staatliche Sozialleistungen geschärft. Fairness innerhalb unserer Gesellschaft wird nicht nur gegenüber den Hilfebedürftigen erwartet. Man erwartet und verlangt sie zu Recht auch gegenüber denjenigen, die die Steuergelder für die Sozialleitungen erwirtschaften. Die häufig geringen wirtschaftlichen Abstände zwischen Menschen im Sozialbezug und denen in Arbeit lassen aktuell pauschale Kritik an allen staatlichen Zahlungen laut werden. Diese werden bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel als leistungsfeindlich wahrgenommen. Reformen im Sozialstaat sowie stärkere Leistungsanreize durch Steuersenkungen sind deshalb zwingend notwendig. Darüber hinaus muss der Arbeitsmarkt modernen Anforderungen angepasst werden.

Wir fordern deshalb:
  1. Abbau monetärer Fehlanreize bei Arbeitsaufnahme und -ausweitung. Die Bürgergeld-Regelsätze sind im Jahr 2024 überproportional angestiegen. Sie liegen im Jahr 2025 weiter über dem Bedarf und sollten daher abgesenkt werden. Ebenfalls braucht es eine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten, um zusätzliche Impulse für die Arbeitsaufnahme zu schaffen.
  2. Arbeiten im Alter attraktiver zu machen: Die Zuschläge bei späterem Renteneintritt werden für einen flexiblen Renteneintritt angepasst.
  3. Mehr Flexibilität ermöglichen: Die Arbeitswelt wartet auf ein modernes Arbeitszeitgesetz, das die herkömmlichen Formen der Arbeit ebenso abbildet wie moderne und zukünftige. Wir brauchen einen Systemwechsel weg von der starren täglichen hin zu einer flexiblen wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Dies ermöglicht individuell angepasste Arbeitszeitmodelle wie z. B. Funktionszeit oder Wahl- und Vertrauensarbeitszeit. Außerdem können Öffnungsklauseln für Ruhezeitregelungen genutzt werden. Unternehmen brauchen ebenso wie Beschäftigte endlich eine verlässliche Rechtsgrundlage für die Erfassung der Arbeitszeit, die an die unterschiedlichen Arbeitsplatz- und Arbeitszeitmodelle angepasst ist, Rücksicht auf die Unternehmensgröße nimmt und nicht zu neuen bürokratischen Hemmnissen und führen darf.