Beschluss des Landesparteitages

Trödelmärkte an Sonntagen sind zu erhalten. Sie sind Freizeitvergnügen und Orte der Kommunikation.

Das Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sollte in diesem Sinne weitestgehend auslegbar sein. Der Erlass einer Änderung des Sonn- und Feier- tagsgesetzes ist auszusetzen, um die Durchführung von Trödelmärkten auch in Zukunft zu gewährleisten. Gegebenenfalls ist auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.