Beschluss des Landesparteitages

Das „Praktische Jahr“ der Ausbildung zum Arzt / zur Ärztin ist mit einer Aufwandspauschale zu vergüten.

Die Ausbildung zum Arzt/Ärztin im „Praktischen Jahr“ findet am Ende der zwölfsemestrigen Regelstudienzeit statt. Dies bedeutet für Medizinstudenten etwa ein Jahr eine Arbeitszeit von 40 Wochenstunden ohne Aufwandspauschale. In vielen Bereichen erledigen die Studenten bereits die Aufgaben eines Assistenzarztes. Bei Krankheit werden die ohnehin wenigen Urlaubstage verrechnet.

Eine Nebentätigkeit während dieser Zeit ist kaum möglich, so dass viele Studenten ein Jahr aussetzen müssen um Geld zu verdienen oder gleich ins Ausland gehen, wo es üblich ist das Praktische Jahr zu vergüten.
Nicht zuletzt darum gibt es eine Abbrecherquote von 30% während des Studiums. Weitere 30% entscheiden sich nach dem Studium aufgrund der erlebten Arbeitsbedingungen in Deutschland nicht als Arzt/Ärztin im Krankenhaus tätig zu sein oder ins Ausland zu gehen. Dies ist vor dem Hintergrund des Ärztemangels vor allem in Ostdeutschland besonders dramatisch.