Beschluss des Landesparteitages

Die FDP setzt sich dafür ein folgenden Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen:

Der §259 Abs. 1 StGB soll um die Alternative „Daten (§202a Abs. 2)“ erweitert werden. Außerdem soll der §259 Abs.1 StGB um den nachfolgenden Absatz erweitert werden.

Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 als Amtsträger, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.