Beschluss des Landesparteitages

Sachsen-Anhalt braucht neue Gewerbe- und Industrieansiedlungen sowie Verkehrsinfrastruktur, die durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen kompensiert werden. Dies darf jedoch nicht einseitig zu Lasten des Entzugs von wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche erfolgen. In Sachsen-Anhalt wurden in den letzten 20 Jahren viele wichtige Verkehrsinfrastrukturprojekten realisiert.  Eine Vielzahl von  Gewerbe- und Industriegebieten wurden ausgewiesen und erschlossen, in denen derzeit mehr als 1.200 Hektar für Ansiedlungen zur Verfügung stehen.  Damit waren nicht nur hohe Kosten verbunden, sondern vor allem beträchtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die zu einem weiteren Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche geführt haben. Im Moment investiert die Landesregierung von Sachsen-Anhalt mehr als 100 Millionen Euro in die Erschließung von weiteren großen Industriegebieten, für die es gar keinen Bedarf gibt. Diese Vorratserschließung bedeutet weiteren Entzug von hochwertiger Ackerfläche.

Die wachsende Weltbevölkerung und neue Verzehrgewohnheiten in Schwellen –und Entwicklungsländern erfordern in den nächsten Jahrzehnten eine Verdopplung der Nahrungsmittelproduktion. Der Anbau von Energiepflanzen wird weitere Flächen für die Nahrungsmittelproduktion entziehen.

Die Landesregierung hat keine Strategie, um dem wachsenden Flächenentzug entgegenzuwirken. Schlimmer noch, sie befördert vielmehr mit ihrer Politik der „Industriegebiete auf Vorrat und ohne momentanen Bedarf“ einen weiteren Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Die FDP tritt deshalb für Strategien zur Minimierung des landwirtschaftlichen Flächenentzugs ein. Hierzu gehören:

  • Die von der schwarz-roten Landesregierung angeschobene Erschließung von Industriegebieten ohne ansiedlungswillige Betriebe darf es nicht mehr geben. Zuerst müssen die vielen bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebiete mit Betrieben besiedelt werden.
  • Die Attraktivität von Industriebrachen für Gewerbe- und Industrieansiedlungen muss durch staatliche Lenkungsinstrumente deutlich erhöht werden. Hierzu gehört, dass   die  Sanierung von Industriebrachen Vorrang vor Neuerschließungen auf wertvollen Ackerflächen bekommt.
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen räumlich noch flexibler gestaltet werden und dürfen nicht mehr zu Lasten des wertvollen Ackerbodens gehen. In diesem Zusammenhang muss auch die Öko-Kontenverordnung angepasst werden.
  • Wertvolle Landwirtschaftsflächen benötigen einen gleichrangigen Schutzstatus wie Vorranggebiete für Naturschutz, Wasser- oder Rohstoffgewinnung. Im Landesentwicklungsplan und den regionalen Entwicklungsplänen muss dieser Status festgesetzt werden.