Zum Kabinettsbeschluss zum Versorgungsstrukturgesetz erklärt der Abgeordnete Jens Ackermann aus der Börde: Auch in der ärztlichen Versorgung stellt uns der demografische Wandel vor große Herausforderungen. Eine wachsende Zahl älterer Patienten mit mehreren Erkrankungen steht einer abnehmenden Zahl von Ärzten gegenüber. 

Jens AckermannIn bestimmten Regionen führt dies bereits heute zu einem Mangel, der sich künftig, wenn noch mehr Ärzte aus Altersgründen aus der Versorgung ausscheiden und Medizinabsolventen sich nicht stärker für die ärztliche Tätigkeit entscheiden, ausweiten wird.

Die schwarz-gelbe Koalition wirkt dieser Entwicklung mit dem am 3. August vom Kabinett verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz nun entgegen. Unsere Zielsetzung ist es, eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung auch für die Zukunft sicher zu stellen und die Versorgungssituation der Patienten zu verbessern. Wir werden die ländlichen Gebiete bei der medizinischen Versorgung nicht vergessen.

Mit dem Versorgungsstrukturgesetz setzen wir in verschiedenen Bereichen an. Wir geben zum einen Anreize, als Arzt, vor allem auch in ländlichen Regionen, tätig zu werden. Wer die Belastungen einer Praxis in einem unterversorgten Gebiet auf sich nimmt, soll dafür nicht auch noch bestraft werden. Daneben wird die Residenzpflicht grundsätzlich auch in nicht unterversorgten Regionen aufgehoben. Der Arzt muss damit nicht mehr am Ort der Praxis wohnen. Zusätzlich wird der Ausbau mobiler Versorgungskonzepte unterstützt. Die ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen wird somit erleichtert.

Als eine der im Entwurf enthaltenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Deregulierung entfällt die Verpflichtung der Selbstverwaltungspartner, auf Bundesebene für die Ärzte Richtlinien zur Dokumentation der ärztlichen Behandlungsdiagnosen zu erarbeiten (Ambulante Kodierrichtlinien, AKR). Weitere Flexibilisierungen sind in bei den Richtgrößen- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, insbesondere bei Heil-, aber auch bei Arzneimitteln vorgesehen. Daneben enthält der Entwurf auch Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Den in den Regionen Verantwortlichen werden künftig größere Gestaltungsspielräume eingeräumt, um der jeweiligen Versorgungssituation Rechnung tragen zu können. Dies gilt sowohl für die Bedarfsplanung als auch für die ärztliche Vergütung. Durch den neuen, freiheitlich organisierten Sektor der ambulanten spezialärztlichen Versorgung soll die Behandlung von Patienten mit schweren oder seltenen Erkrankungen verbessert werden. Die Schaffung eines fairen wettbewerblichen Rahmens an der Schnittstelle ambulant und stationär ist uns dabei ein zentrales Anliegen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz kümmern sich FDP und Union um die Probleme der Menschen bei der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen.