Beschluss des Landesparteitages

Fachkräftegewinnung ist zuerst Aufgabe der Unternehmen. Deutschland verfügt dafür insbesondere mit der dualen Ausbildung über ein ebenso bewährtes wie zukunftfestes System der Berufsausbildung.

Allerdings verändern sich derzeit die Anforderungen an dieses System. Angesichts des demografischen Wandels und des zu erwartenden Fachkräftemangels wird es deutlich stärker als bisher darauf ankommen, niemanden auf dem Weg in das Berufsleben zu „verlieren“ und die Menschen entsprechend ihren Fähigkeiten aus- und fortzubilden.  Das schließt die Förderung der Bereitschaft ein, dieses Angebot auch anzunehmen.

Zeitgleich ermöglicht die niedrigste Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten die Reduzierung des staatlichen Engagements in der Arbeitsmarktpolitik und einen Schwerpunktwechsel weg von der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten hin zur zielgerichteten und bedarfsgerechten Berufsvorbereitung.

Dabei müssen aus Sicht der FDP Sachsen – Anhalt folgende elf Aufgaben gelöst werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen:

  1. Neben einer frühzeitigeren und intensiveren Berufsorientierung die Stärkung des Praxisbezuges gerade im Bereich der Sekundarschulen, etwa durch die Einbeziehung von Mitarbeitern von Partnerunternehmen in schulische Arbeitsgemeinschaften und das Angebot von Praktika an Lehrer wie Schüler.
  2. Aufwertung von Berufsbildern in Branchen mit Nachwuchsmangel und ggf. Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz
  3. Durchlässigere Bildungswege und ein modularer Aufbau der beruflichen Bildung,  um gerade praxisorientierten Menschen die Möglichkeit zu bieten, sich über berufliche Erfahrungen zu qualifizieren.
  4. Berufsbegleitende Qualifizierung über firmeninterne Fortbildungen, Fachschulangebote und Angebote der Hochschulen des Landes.
  5. Angebot von kompletten Berufsausbildungen auch jenseits des für die berufliche Erstausbildung typischen Alters, um auch älteren Menschen eine Chance zu geben.
  6. Integration von Arbeitslosen durch gezielte Fortbildungen statt durch allgemeine Qualifizierungsprogramme
  7. Flexibilisierung des Renteneintrittsalters. Es ist Aufgabe der Tarifpartner, den einzelnen Branchen und Berufen angemessene flexible Korridoren für das Renteneintrittsalter zu verhandeln, die die gesetzlichen Vorgaben in sinnvoller Weise ergänzen sollen.
  8. Aufhebung der Grenzen für Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner
  9. Integration von Menschen mit Handicaps in den ersten Arbeitsmarkt und Beseitigung rechtlicher, z. Bsp. rentenrechtlicher Regelungen, die einen Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt unattraktiv erscheinen lassen.
  10. Zuwanderung von Fachkräften den Bereichen, in denen der Bedarf nicht mit lokalen Arbeitskräften zu decken ist. Klarere Regelungen für die Einwanderung mit dem Ziel  den verbleibenden Bedarf an Fachkräften gezielt zu decken.
  11. Durchsetzung des Lohnabstandsgebotes: motivierende Differenz zwischen Transferleistungen und durch qualifizierte Beschäftigung erworbenem Einkommen.