Sachsen-Anhalt wurde in diesem Jahr von einem Zustrom an Flüchtlingen überrascht, der die vorgehaltenen Kapazitäten überfordert. Unabhängig davon, ob die Landesregierung schneller hätte reagieren müssen, haben jetzt die menschenwürdige Unterbringung und elementare Hilfen, wie Nahrung, Kleidung und medizinische Versorgung Priorität. Zum Ende des Sommers müssen die provisorischen Zeltstädte in den Erstaufnahmen durch feste Unterkünfte ersetzt sein.

Perspektivisch stellen die Freien Demokraten an die Regierungen in Bund und Land folgende Forderungen:

1. Der Stau bei den Asylanträgen muss beseitigt und die Verfahren beschleunigt werden. Dazu brauchen wir mehr Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dafür müssen geeignete Mitarbeiter aus allen Bundesbehörden abgeordnet werden. Der Bund muss seine Priorität klar festlegen. Statt tausende Bundesbedienstete mit der Kontrolle der bürokratischen Mindestlohnvorschriften zu beschäftigen, muss eine verantwortungsvolle Politik sie dort einsetzen, wo sie dringend benötigt werden. Auch die Länder können dem Bund – etwa auf dem Weg der Abordnung – kurzfristig Personal zur Verfügung stellen.

Generell dürfen neue Verfahren nicht länger als drei Monate dauern. Flüchtlinge müssen möglichst schnell aus den Erstaufnahmestellen in die Kommunen ziehen können. Dadurch kann auch die Integration vor Ort früher beginnen und den verfolgten Menschen ein Stück Lebensnormalität bringen. Um diese Situation zu bewältigen, sind alle Stellen der öffentlichen Hand aber auch die Zivilgesellschaft gefordert.

2. Für Flüchtlinge, die aus Staaten wie Syrien und Eritrea kommen, bei denen Asylanträge in ganz überwiegendem Maß anerkannt werden, bedarf es einer pauschalen Stichtagsregelung. Nach einer Sicherheitsüberprüfung sollte allen Antragstellern aus diesen Ländern ein Aufenthaltsstatus erteilt werden, die zum Stichtag bereits länger als sechs Monate auf die Bescheidung ihres Antrages warten.

3. Dagegen sind andere Länder – etwa vom Westbalkan – zu sicheren Herkunftsländern zu erklären. Hier bestehen in der Regel keine Fluchtgründe wegen Bedrohung von Leib und Leben. Diese Menschen verlassen ihre Heimat, um sich bei uns ein besseres Leben für ihre Familien aufzubauen. Das ist verständlich, darf aber nicht die Asylverfahren von Verfolgten und Flüchtlingen belasten. Deshalb sollten wir Ihnen bereits in ihren Heimatländern andere Möglichkeiten eröffnen, zu uns zu kommen, sofern sie auf unserem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Informations- und Bewerbungszentren in den Herkunftsländern können erste Anlaufstellen sein. Diese können Arbeitsvisa für Fachkräfte ausstellen. Wer bei uns Arbeit findet, Steuern und Sozialabgaben zahlt, ist uns mit seiner Familie willkommen. Dafür fordern wir ein Einwanderungsgesetz.

4. Wer keinen Asylgrund und auch keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat, muss umgehend in sein Heimatland zurückkehren, notfalls per Abschiebung. Auch diese Verfahren dürfen nicht länger als drei Monate dauern, damit sich Integrationsbemühungen auf diejenigen konzentrieren, die bei uns bleiben.

Bis dies umgesetzt ist, muss gelten:

5. Der beste Weg zu einer gelungenen Integration führt über die Sprache. Daher bedarf es – ganz gleich ob Asyl oder Arbeitsplatz gesucht werden – zuerst der Feststellung der Sprachkenntnisse und sofort nach Feststellung des
Aufenthaltstitels, des Angebotes von Sprach-und Integrationskursen. Die Teilnahme sollte für den Antragsteller kostenlos, aber verpflichtend sein. Sie müssen flächendeckend in ausreichender Anzahl angeboten werden; es darf nicht sein, dass die Integrationschancen eines Menschen davon abhängen, in welcher Region man ihm eine Unterkunft zugewiesen hat. Gerade Kindern mit Sprachdefiziten müssen wir helfen: Ihnen muss die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen so früh wie möglich nach Ankunft in Deutschland ermöglicht werden. Ist der Aufenthaltstitel noch unklar, sollen die bestehenden Ehrenamtsprojekte im Bereich des Sprachunterrichtes bereits an die deutsche Sprache und Kultur heranführen.

6. Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, gewinnt Selbstvertrauen und ist auf dem besten Weg, in die Gesellschaft integriert zu werden. Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass auch Asylbewerber ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten dürfen, wenn sie es können. Standardisierte Qualifikationsabfragen schon in den Aufnahmestellen können ein erster Schritt sein, um die individuellen Fähigkeiten frühzeitig festzustellen. Sind die beruflichen Fähigkeiten der Flüchtlinge bekannt, kann man Menschen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit bei uns bleiben werden, gezielt vermitteln. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Erstaufnahme und den Arbeitsverwaltungen in den Landkreisen erforderlich. Wenn möglich sollte bei der Zuweisung zu einem Landkreis auf potentielle Arbeitgeber Rücksicht genommen werden.

7. Wir müssen junge Flüchtlinge ermutigen, eine Ausbildung zu absolvieren, um ihnen eine Zukunft zu eröffnen. Das sind wir ihnen schuldig und auch unserem Land, denn sie werden die Fachkräfte von morgen sein, die Deutschland dringend benötigt. Die meisten von ihnen sind hoch motiviert. Da, wo aufgrund der Flucht kein Nachweis über Vorqualifikation vorhanden ist, lässt sich dies testen. Um die Ausbildungszeit erfolgreich bestehen zu können, brauchen die Menschen Sicherheit – in jeder Hinsicht. Deshalb dürfen sie während der Ausbildung und der folgenden 18 Monate nicht von Abschiebung bedroht sein. Betreuung und Schulbesuch müssen – auch durch die Inanspruchnahme von BAföG – bis zum 25. Lebensjahr möglich sein. Dann muss niemand mehr, nur weil er volljährig wird, seine Schulausbildung abbrechen. Dies gilt innerhalb dieses Zeitraums auch für den Besuch einer Hochschule.

Für Sprache und Ausbildungsstand gilt: die jeweiligen Vorkenntnisse müssen in der Erstaufnahme festgestellt werden. Dies würde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge derzeit überfordern. Deshalb sind Hochschulen, Kammern und Arbeitsverwaltung gefordert, den Bund bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Ebenso muss gelten, dass die kommunalen Behörden, in deren Bereich die Asylsuchenden ziehen, hinreichend informiert werden, um zeitnah miteinander entsprechende Maßnahmen zu vereinbaren.

Zudem fordern die Freien Demokraten:

8. Die Landesregierung muss einen zentralen Flüchtlingskoordinator einsetzen. Angesichts der enormen Herausforderungen für unser Land, die der weitere Anstieg der Asylbewerberzahlen mit sich bringen wird, sind eine bestmögliche Verzahnung und eine zentrale Bündelung sämtlicher staatlicher Zuständigkeiten und Hilfsmaßnahmen unerlässlich. Aus diesem Grund fordern wir die Einrichtung einer Stelle eines Koordinators, der sich in den kommenden Jahren ausschließlich mit der Flüchtlingsthematik befasst und als zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten auf den verschiedenen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Ebenen fungiert. Denn alleine durch ein isoliertes Nebeneinander und dem ständigen Verweis auf die Zuständigkeit des Bundes werden wir dieses aktuelle Problem nicht bewältigen können.

9. Mehr Transparenz und Information für die aufnehmenden Kommunen. Um die Aufnahme der Flüchtlinge in den Kommunen zu erleichtern, ist eine umfassendere Information erforderlich. Mandatsträger, ehrenamtliche Helfer aber auch die Gesamtheit der Einwohner müssen besser informiert werden als dies bislang der Fall ist. In der Asylpolitik wie in allen Politikbereichen gilt, dass nur eine Politik von der Akzeptanz einer breiten Bevölkerung getragen wird, die auf Fairness setzt. Nur wenn auch für die deutsche Bevölkerung erkennbar ist, dass Asyl nur denen gewährt wird, die wirklich Hilfe brauchen und aus anderen Regionen nur Menschen zuziehen können, die hier Arbeit finden, werden Übergriffe wie in Tröglitz auf breite Ablehnung stoßen. Solchen Aktionen muss mit gesellschaftlicher Ablehnung und auch mit den Instrumenten des Rechtsstaates begegnet werden.

10. Gesundheitsversorgung unbürokratisch organisieren. Momentan muss noch jeder Arztbesuch genehmigt werden. Das überfordert nicht nur die zuständigen Sozialbehörden, sondern degradiert die Flüchtlinge im Gesundheitsbereich zu Menschen zweiter Klasse. Mit einer Krankenkarte sollen die Flüchtlinge unkomplizierteren Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung erhalten. Dazu muss der Bund den Ländern zügig erlauben, Rahmenverträge mit den Krankenkassen zu schließen.

11. Die staatliche Ebene, die über die Aufnahme der Antragsteller entscheidet, soll auch die Kosten während des Verfahrens tragen. Der Bund muss künftig vollständig die finanziellen Leistungen für Asylbewerber übernehmen. Damit sind gleichzeitig die Kommunen nicht mehr Leidtragende von überlangen Asylverfahren, deren Beschleunigung sie selbst nicht in der Hand haben.