Werden Anforderungen an Wahlgeheimnis bei Bewerberaufstellungen zu Kommunalwahlen höchstrichterlich überprüfen lassen

(Magdeburg / Halle / Stendal). Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg, die Stadtratswahl in Stendal aufgrund angeblicher Unregelmäßigkeiten bei der Aufstellung der Bewerber der örtlichen FDP erneut zu wiederholen, wollen die Freien Demokraten Rechtssicherheit herstellen.

Pressesprecher Karsten Gröger erklärt:

„Unabhängig von der noch ausstehenden Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Magdeburg ist uns an einer abschließenden Klärung des Sachverhalts und der Wiederherstellung von Rechtssicherheit für künftige Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt gelegen.

Sollte auch die endgültige verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu dem Ergebnis kommen, dass die örtliche FDP gegen das Wahlgeheimnis verstoßen hat, so werden wir vom Verfassungsgericht klären lassen, welche Anforderungen an die Geheimheit der Wahl bei der Aufstellung von Bewerbern zu Kommunalwahlen nach § 24 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes zu stellen sind, insbesondere inwieweit handschriftliches Ausfüllen von Wahlzetteln zulässig und die Verwendung von Wahlkabinen zwingend erforderlich ist. Hier haben in der Vergangenheit andere Verwaltungsgerichte wesentlich geringere Anforderungen genügen lassen.

Der Grundsatz des Wahlgeheimnisses ist für die Freien Demokraten ein hohes Gut. Er darf jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung unserer Auffassung nach nicht dazu führen, dass die Aufstellung von Kandidaten in einer Art und Weise unrealistisch wird, die – rein rechtstatsächlich – die Teilnahme an Kommunalwahlen grundsätzlich in Frage stellt.“