Die digitale Revolution übertrifft alle bisherigen technologischen Sprünge in ihren Auswirkungen und in ihrer Geschwindigkeit. Wir leben in einem Zeitalter, in welchem sich starke Veränderungen, vergleichbar mit denen der industriellen Revolution, darstellen. Kein privater, öffentlicher oder wirtschaftlicher Bereich wird davon ausgenommen bleiben. Trotzdem sind im öffentlichen Sektor unseres Landes immer nur punktuelle Anstrengungen zu erkennen. Unser Bundesland Sachsen-Anhalt bildet einmal mehr das Schlusslicht

a – Verbesserung der Serviceleistungen für die Bürger

Nachdem der neue Bundespersonalausweis mit den besonderen digitalen Merkmalen eingeführt worden ist, fehlt es an den Nutzungsmöglichkeiten dieser Funktionen.

Nur wenige Kommunen können auf Grund mangelnder Prozesse, ihrer Hardwareausstattung sowie in Ermangelung schneller Datenleitungen digitalisierte Serviceleistungen anbieten, die in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis umsetzbar wären (im Bereich Personenstandsregister, Anforderungen von Urkunden und Auskünften, im Bereich JobCenter – digitalisiertes Einreichen der Antragsunterlagen), um nur einen geringen Auszug der technischen Möglichkeiten zu nennen.

Die Nutzung der technischen Möglichkeiten des Bundespersonalausweises ermöglicht es, das digitalisierte Bürgerbüro intensiver zu nutzen und so insbesondere der Bevölkerung auf dem Land und auch den Berufstätigen die Möglichkeit zu geben, außerhalb der Sprechzeiten der Kommunen viele Veränderungsmitteilungen rechtsverbindlich und wirksam online einzureichen.

b – Ausstattungen aller Schulen mit Computerkabinetten und Ausweitung des Schulplans auf die Nutzung digitaler Ressourcen und Hilfsmittel.

Ziel sollte es sein, hier die technischen Grundlagen in allen Schulen zu schaffen und zielführend darauf hinzuwirken, dass Unterrichtskonzepte erarbeitet werden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien stehen.

Damit diese Möglichkeiten auch zeitnah umgesetzt werden können, fordern wir das Land Sachsen-Anhalt auf, die Erschließung aller Schulen mit leistungsstarken Internetzugängen sicherzustellen.

c – verbindliche und kontinuierliche Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten zum kompetenten Umgang mit digitalen Bildungsmedien in allen Phasen der Lehramtsausbildung und darüber hinaus

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt begrüßen ausdrücklich das im Jahr 2017 vom Ministerium für Bildung vorgelegte Konzept zur „Bildung in der digitalen Welt durch den Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge an den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“, eingebettet in die „Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt”, jedoch müssen die bisher vorgesehenen Geldmittel stark erhöht werden, um die Ziele des Papiers realistisch umsetzen zu können.

Neben der Bereitstellung und dem Einsatz digitaler Medien, Technologien und Werkzeuge, untersetzt durch die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung…”, stellt aber vor allem die umfassende Qualifizierung der Erziehenden und Lehrenden im Umgang mit digitalen Bildungsmedien den entscheidenden Faktor dar, um den digitalen Wandel auch im Bildungsbereich erfolgreich zu meistern.

Zielformulierungen zu diesem Themenbereich sind in den genannten Dokumenten des Landes nur sehr beschränkt ausgebracht. Aus Sicht der Freien Demokraten haben sie eher den Charakter von Absichtsbekundungen statt konkreter Handlungsrichtlinien. So wird z.B. für die 1. Phase der Lehramtsausbildung lediglich auf die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verwiesen.

Die Lehramtsausbildung für berufsbildende Schulen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg wird nicht berücksichtigt. Besonders mit Blick auf die Vorbereitung von Auszubildenden auf den Beruf und die damit verbundene Befähigung zu selbstgesteuertem, lebenslangen Lernen kommt der Arbeit mit digitalen Bildungsszenarien in der Berufsbildung ein besonderer Stellenwert zu.

Auch für die 2. Phase der Lehramtsausbildung wird lediglich auf die „Mediendidaktischen Tage“ als mögliche Vermittlungsform fachübergreifender Medienkompetenzen verwiesen.

Während für die verpflichtende Fortbildung von Lehrkräften im Schuldienst des Landes (vgl. S. 29 – Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt) im beschriebenen Kontext u. a. durch das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) schon ein breites Angebot vorgehalten wird, bedarf es aus unserer Sicht in der 1. und 2. Phase der Lehramtsausbildung einer verbindlichen Festschreibung entsprechender Studien- und Ausbildungsinhalte an den Universitäten und Seminaren in unserem Bundesland.

Neben der immanenten Vermittlung von Fertigkeiten und Fähigkeiten zum kompetenten Umgang mit digitalen Bildungsmedien durch die Lehramtsstudierenden und -anwärter(innen) entsprechend der im Landeskonzept beschriebenen Medienkompetenz, ist vor allem in der wissenschaftlichen Arbeit an den Universitäten ein Schwerpunkt auf die Erforschung und Evaluierung neuer didaktisch- methodischer Konzepte zu legen. Digitale Bildungsmedien dürfen nicht als bloßer Ersatz bisheriger analoger Medien begriffen werden. Vielmehr kommt es darauf an, allen Beteiligten an den Lehr- und Lernprozessen den Mehrwert zu vermitteln, welcher sich aus dem Einsatz digitaler Medien ergeben kann.

Um eine zeitnahe Umsetzung neuer bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse in der Bildungspraxis zu sichern, setzen wir auf eine verstärkte Kooperation zwischen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen einerseits, sowie den Universitäten und Seminaren andererseits. So ist bspw. im Sinne des pädagogischen Qualitätswettbewerbs die wissenschaftliche Begleitung von Schulversuchen denkbar.

Mit Blick auf die Vielfalt an pädagogischen Konzepten ermöglichen Schulversuche einerseits eine notwendige Erprobungsphase vor der flächendeckenden Einführung und bieten den Schulen im Sinne der Förderung der Eigenständigkeit unserer Schulen einen Entfaltungsspielraum zur Nutzung und Förderung innovativer, pädagogischer Kreativität. Entsprechende Finanzmittel sind hierfür bereitzustellen. Auch die kontinuierliche Durchführung von Lehrveranstaltungen durch erfahrene Praxislehrkräfte stellt einen bedenkenswerten Weg dar, um einen stetigen Wissenstransfer zu sichern.

Der Ausbau einer landesweiten Bildungscloud unter Beachtung aller Datenschutzvorraussetzungen sollte forciert werden. Nur so kann ein endgerätsunabhängiges Angebot für Lehrende und Lernende bewerkstelligt und der Weg hin zu digitalen Klassenzimmern bereitet werden.

Auch die Vermittlung von grundlegenden Kompetenzen im Rahmen eines Pflichtfaches und erweiteter Kenntnisse in Wahlpflichtfächern sollte geprüft und gegebenenfalls implementiert werden.

Grundlegend sind für uns der verantwortungsvolle und kritische Umgang mit sozialen Netzwerken und Medien, Informationsquellen und modernen IT-Geräten.

d – den Ausbau der digitalen Infrastruktur

da – Digitalisierung braucht Highspeed-Internet

Dies setzt jedoch voraus, das sowohl auf Bundes- als auch Landesebene von Breitbandausbau nicht nur geredet, sondern dieser auch zügig umgesetzt wird.

Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt fordern einen schnellstmöglichen Ausbau der notwendigen digitalen Infrastruktur, der nicht nur darin besteht die Glasfaser bis zum Straßenverteiler, sondern bis ins Haus zu verlegen.

 

  • Bei sämtlichen Straßenbau- und Sanierungsvorhaben des Landes sowie der Kommunen wird ein sofortiger paralleler Glasfaserausbau geprüft und durch Telekommunikationsfirmen umgesetzt.
  • Die Landesförderprogramme werden vereinfacht. Investitionen mit lediglich 50 Mbits/s werden vom Land nicht mehr gefördert. Die Landesmittel müssen für Investitionen in die Zukunft eingesetzt werden.
  • Kommunen bekommen weiterhin die Möglichkeit, Ausbaumaßnahmen zum Lückenschluss durch Zuschussförderung zu initiieren.

db – Mobiles Internet überall in Sachsen-Anhalt.

Bis Ende 2020 muss flächendeckend, auch auf dem letzten Bauernhof und Acker, der letzten Landstraße und Eisenbahnlinie, das Internet als 4G/LTE Standard verfügbar sein.

  • Sachsen-Anhalt muss Vorreiter für die technischen Innovationen und damit verbundenen Chancen werden. Der neue 5G-Standard wird einen Quantensprung darstellen und neue Anwendungen wie z. B. das autonome Fahren technisch erst möglich machen. Daher muss in Sachsen-Anhalt bis Ende 2025 auch ein flächendeckendes 5G-Netz vorhanden sein.
  • Die Freien Demokraten Sachsen-Anhalt setzen uns für eine Förderung für das Schließen der Wirtschaftlichkeitslücke bei dem Ausbau der mobilen Datenanbindung per LTE ein. Voraussetzung ist, dass die geförderten Maßnahmen auch die technischen Grundlagen für den neuen 5G-Standard erfüllen.
  • In allen Behörden wird ein für Mitarbeiter und Bürger offenes WLAN-Angebot geschaffen. Hierbei ist mindestens eine Gesamtübertragungsbandbreite von 100 MBits/s anzubieten.

e – Chancen der Digitalisierung für unsere Behörden nutzen – Behörden müssen digital arbeiten

Digitalisierung bietet innerhalb der Behörden nicht nur die Möglichkeit, Kosten zu senken, sie schafft auch für den Bürger mehr Service und Zeitersparnis.
Zeit für das Wesentliche.

Um die Behörden in Sachsen-Anhalt schnellstens zu digitalisieren, ist folgendes erforderlich:

  • Einführung der ausschließlich digitalen Aktenführung in den Behörden und Ministerien bis spätestens Ende 2025. Die elektronische Aktenführung und ein digitales Dokumentenmanagementsystem sind die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung von Arbeitsprozessen in der Verwaltung.
  • Die Landesregierung wird für den Datenaustausch mit anderen Behörden und Kommunen einen standardisierten elektronischen Datenaustausch anbieten.
  • Die vorhandenen gesetzlichen Vorgaben für die IT-Sicherheit sind auf die aktuellen technischen Herausforderungen zu überprüfen und weiterzuentwickeln.
  • Gemeinsam mit den Kommunen sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Vorgänge, welche nicht zwingend mit Vorlage des Personalausweises bestätigt werden müssen, online und ohne weitere Legitimationsprüfung abgeschlossen werden können.
  • Gemeinsam mit den Kommunen ist ein zusätzliches und einfaches Verfahren zur Online-Überprüfung der Legitimation, also ein sicheres Authentifierungs- und Signaturverfahren, zu entwickeln. Beispielhaft kann hier die Personalausweisüberprüfung per Videoübertragung aus dem Bereich der Versicherungswirtschaft gewählt werden. Hierfür ist die Rechtsgrundlage zu schaffen und eine gemeinsame, technische Umsetzung zu ermöglichen.
  • Gemeinsam mit den Kommunen sind auf allen Verwaltungsebenen übergreifende Geschäftsvorgänge zu analysieren, dann zu vereinfachen und letztlich digital gestützt vorzunehmen.
  • Digitale Behördendienste sind weiter auszubauen und zu bewerben sowie an jedem Ort, zu jeder Zeit und für jedes Gerät sicher zugänglich zu machen.
  • Gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten sind Verwaltungsvorgänge zu identifizieren, bei denen das „Once-Only-Prinzip“ Anwendung finden kann. Hierfür sind die notwendigen rechtlichen sowie technischen Grundlagen zu schaffen.

Begründung:

Die aktuellen Erfordernisse einer digitalen Zukunft Sachsen-Anhalts kommen eigentlich ohne Begründung aus. Digitale Verwaltungsdienstleistungen haben das Potenzial, das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes deutlich zu vereinfachen. Deshalb ist es auch nur folgerichtig, dass der E-Government Aktionsplan der EU das Prinzip „standardmäßig digital“ („digital first“) vorgibt.

Öffentliche Verwaltungen sollen ihre Dienste somit vorzugsweise digital anbieten. Die Kombination von „digital first“ und „Once-Only-Prinzip“ ist das Maß der Dinge für die großen Ziele des E-Government. Der Umgang mit Behörden muss bequem, effizient, schnell, transparent, sicher und kostengünstig für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und Gründer werden.

Die Anforderungen des Datenschutzes sind hierbei besonders zu berücksichtigen. Daher ist die frühzeitige Einbindung der Datenschutzbeauftragten für die erfolgreiche Umsetzung zwingend erforderlich. Leider klafft zwischen dem technisch Möglichen sowie den Nutzererwartungen auf der einen Seite und den digitalen Angeboten des Staates auf der anderen Seite immer noch eine große Lücke.

Der Antrag soll die Behörden in Sachsen-Anhalt unterstützen, schnell ein effizientes, bürgerfreundliches, niedrigschwelliges und breites digitales Angebot bereitzustellen.

Die Verwaltung in Sachsen-Anhalt darf nicht zu einer Bremse im System werden.