1. Dem Schutz der Natur kommt aus Gründen der Generationengerechtigkeit ein hoher Stellenwert zu. Vielerorts wird der Naturschutz jedoch missbraucht, um die wirtschaftliche Entwicklung zu verhindern. Die FDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine ausgewogene Abwägung und Bewertung von Naturschutzbelangen und Investitionsvorhaben ein.
  2. Die Bewertung von Naturschutzbelangen sollte gerade in strukturschwachen Regionen die geringe Vorbelastung der Flächen berücksichtigen und unter dem Aspekt der Etablierung regionaler Wertschöpfung sowie Vermeidung der Abwanderung abgewogen werden.
  3. Um die Verhinderungspolitik der Umwelt- Naturschutzverbände zu begrenzen, soll das Verbandsklagerecht eingeschränkt und die finanzielle Unterstützung dieser Verbände ausschließlich als Projektförderung erfolgen.
  4. Die Einschränkung des Verbandsklagerechts soll dabei auf mehreren Ebenen erfolgen. Die Frist des § 2 III 1 UmwRG (Umweltrechtsbehelfsgesetz) soll von einem Jahr auf einen Monat verkürzt werden. Die Frist des § 2 III 2 UmwRG von zwei Jahren auf sechs Monate.

Zu streichen ist § 4 I Nr. 3 a) UmwRG. Ebenso 3 Ia 2 UmwRG.

  • 3 UmwRG ist um eine Regelung zu ergänzen, die eine Aberkennung der Vereinigungseigenschaft im Sinne des UmwRG unter entsprechenden Voraussetzungen regelt. Eine solche Voraussetzung stellt etwas das rechtsmissbräuchliche Verhalten der Vereinigung dar.

Begründung:

Investitionsplanungen in Schierke zum Bau einer Seilbahn, die Entwicklung des Industrieparks Mitteldeutschland in Sangerhausen oder die Nordverlängerung der A14 sind nur einige prominente Beispiele bei denen die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale des Landes durch überzogene Naturschutzbelange blockiert oder ganz verhindert werden. Mit langwierigen und kostspieligen Klageverfahren, bzw. mit deren Androhung verzögern oder verhindern Umwelt- und Naturschutzverbände die wirtschaftliche Entwicklung im Land. Mit Hilfe der institutionellen Förderung durch das Land (die für Personal- und Bürokosten verwendet werden können) sind  Verbände in der Lage, derartige Klageverfahren durchführen. Damit Landesmittel nicht mehr gegen das Land eingesetzt werden können, soll die Förderung der Umwelt- und Naturschutzverbände in Zukunft ausschließlich nur noch als Projektförderung durchgeführt werden.

 Dabei zeigen die Fälle Schierke mit einem Alternativverlauf der Trasse (VS-Meldung vom 18.12.17) und eines anzupassenden B-Plans in Sangerhausen für Ausgleichsflächen für die Hamsterpopulation (MZ-Meldung vom 11.12.17), dass die unterschiedlichen Interessenlagen durch Kompromiss- und konstruktiver Dialogbereitschaft durchaus adressiert werden können.