Am Donnerstag, den 28. Juni 2018 wurde im Deutschen Bundestag nicht nur über das bundesweite Wolfsmanagement debattiert, sondern sogar namentlich abgestimmt. Der Antrag der FDP “Gefahr Wolf – unkontrollierte Population stoppen”, welchen auch der Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber mit einbrachte, fand keine Mehrheit.

“Wir als Freie Demokraten haben in unserem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen zum Wolfsmanagement zu ergreifen, die eine Bejagung einschließen. Der jüngste Fall, bei dem ein Wolf zwei Kinder verletzt hat, zeigt, dass der nun beschlossene Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD an dieser Stelle nicht weit genug greift”, kritisiert Faber. “Es ist unter diesen Umständen nicht nachvollziehbar, dass der stärkste Beutegreifer nicht mit ins Jagdgesetz aufgenommen wird”, betont der Altmärker.

Beschlossen wurde – ein halbes Jahr nachdem die FDP ihren Antrag in den Bundestag eingebracht hatte – “zu prüfen”, “Perspektiven zu ermitteln” und “Managementpläne zu erarbeiten”.

“So endet das Thema Wolfsmanagement im Aktenschrank. Zum Schutz der Menschen im ländlichen Raum, braucht es jedoch konsequente Schritte”, so Faber. “Wir fordern neben der Bejagung, einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring, sowie zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadenprävention und für Wolfsgeschädigte.”

Hintergrund: Die FDP-Bundestagsfraktion beantragte am 02.02.2018 u. a. die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdgesetz und in die Anlage V der FFH-Richtlinie, Deutscher Bundestag Drucksache 19/584.