Das EuGH hat entschieden, dass durch Mutagenese gewonnene Organismen genetisch veränderte Organismen (GVO) sind und grundsätzlich den in der GVO-Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen unterliegen. Die innovative Technologie CRISPR wird damit als Gentechnik eingeordnet.

Nun spricht grundsätzlich nichts dagegen Risiken zu kontrollieren. Wissenschaftseinrichtungen, wie etwa die Leopoldina empfehlen aber schon seit längerem, dabei das Ergebnis und nicht das Verfahren in den Focus zu nehmen. Dem ist der EuGH nicht gefolgt.

Dadurch wird nicht nur die Bewältigung landwirtschaftlicher Herausforderungen etwa durch den Klimawandel deutlich schwieriger. Zugleich sorgt das zukünftig bürokratische und teure Verfahren dafür, dass nur noch wenige Unternehmen und Einrichtungen es sich leisten können, dazu zu forschen. Die beste Chance, um einer Monopolisierung des Saatguts entgegenzuwirken, ist vertan.