Wohl als eines der letzten Bundesländer regelt Sachsen-Anhalt zukünftige
Verschuldungen in der Verfassung. “Der vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2020/21
und die Diskussion dazu zeigen, wie bitter nötig diese Verankerung ist.“ so Dr. Lydia
Hüskens, stellvertretende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt.

Neue Kredite sollen zukünftig nur noch bei Naturkatastrophen oder
außergewöhnlichen konjunkturellen Schwankungen möglich sein. Findet diese
Verfassungsänderung im Landtag die erforderlichen Mehrheiten, dürften allerdings
auch die zahlreichen Kreditaufnahmen, etwa im Bereich von Landesgesellschaften
oder der IB für die das Land Zinsen und/oder Tilgungen übernimmt einer
rechtlichen Überprüfung zu unterziehen sein. Erster Fall wären dann wahrscheinlich
die 700 Millionen, die das Gesundheitsministerium für die Investitionen im
Krankenhausbereich auf diese Weise finanzieren will und deren Lasten dann in den
kommenden Haushalten zu tragen wären.