„Der Landesvorstand der FDP Sachsen-Anhalt hält den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar für einen wichtigen Baustein der Medienlandschaft, aber wir halten es auch für zwingend, dass zunächst grundhafte Reformschritte beschlossen werden, bevor über Gebührenerhöhungen abgestimmt wird“, kommentiert Dr. Lydia Hüskens, amtierende Landesvorsitzende der FDP Sachsen-Anhalt die anstehende Diskussion des Medienänderungsstaatsvertrages im Medienausschuss des Landtages. Dabei stünden die Landtage genauso in der Pflicht wie die Sender selber.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte in den verschiedenen Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland habe dazu geführt, dass eine Vielzahl von Angeboten nebeneinander entstanden sind, die einer Anpassung bedürften. Ohne diese Anpassung sei eine umfassendere Finanzierung durch die Beitragszahler kaum vermittelbar.
„Es ist für uns unstreitig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunkt im Sinne der verfassungsrechtlichen Garantie und im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine angemessene Finanzierung erfordert. Die bedeutet aber nicht, dass die medienrechtlichen Gesetzgeber – also die Landtage – jeder vorgeschlagenen Erhöhung zustimmen müssen.“
Aus Sicht der Freien Demokraten Sachsen-Anhalt sollte vor einer Beitragsanpassung auch eine umfangreiche Reform innerhalb öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt werden, so die Frage gestellt werden, ob eigenständige Landesrundfunkanstalten im Saarland oder in Bremen zwingend seien, wenn diese so defizitär arbeiten. Im Gegensatz zum Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) hätten einige Landesrundfunkanstalten und das ZDF noch keine erkennbaren Anstrengungen unternommen, beispielsweise durch Struktur- und Programmanpassungen weitere finanzielle Freiräume zu erschließen, um sich zukunftsfest dem Wettbewerb und den in technischer, wirtschaftlicher und inhaltlicher Hinsicht bestehenden Herausforderungen der Medienlandschaft zu stellen.