Zu den aktuellen Berichten zur Novellierung des MDR-Staatsvertrages erklärt die Spitzenkandidatin der FDP Sachsen-Anhalt Dr. Lydia Hüskens: „Es steht außer Frage das der MDR-Staatsvertrag nach 20 Jahren überarbeitet werden muss, um den Mitteldeutschen Rundfunk fit für die Zukunft zu machen. Der nun von den Ministerpräsidenten unterzeichnete Entwurf wird diesem Anspruch aber nicht gerecht. Er muss dringend überarbeitet werden und darf nicht wie geplant im Hau-Ruck Verfahren durch die Landtage in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gepeitscht werden.“

Hüskens weiter: „Während der Debatte um den Staatsvertrag zur Rundfunkbeitragserhöhung im letzten Jahr, haben CDU, SPD und Grüne aber auch die LINKE stets von der Notwendigkeit von Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Jetzt wäre die Chance dazu, denn der MDR-Staatsvertrag bestimmt den Auftrag und das Angebot, das der Mitteldeutsche Rundfunk ausführen soll.“ Doch dazu findet sich im Entwurf: NICHTS. Stattdessen verabreden die Ministerpräsidenten die Gremien stark zu vergrößern, wie den Rundfunktrat und Verwaltungsrat. Gleichzeitig soll das Wahlverfahren für die Vertreter der Parteien so geändert werden, dass die Parteien der Ministerpräsidenten CDU und LINKE zukünftig stärker in den Gremien vertreten sind. Zudem geht es offensichtlich darum, die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren möglichst gleichmäßig zwischen den Ländern zu verteilen.

„Diese neue Regelung des § 2 Absatz 2 Satz 4 im Entwurf, der dem MDR auferlegt, den Ländern „ihre Anteile an den Einnahmen des MDR mittelfristig zu Gute kommen“ zu lassen, halte ich schlicht für verfassungswidrig“. Der MDR ist keine Geldverteilmaschine und diese Denkweise wird die Kosten für die Gebührendzahler weiter erhöhen. Statt diesen verkorksten Staatsvertrag durchzudrücken, sollte ein Reformprozess für den MDR begonnen werden, bei dem die Landtage – als Gesetzgeber – von Beginn an beteiligt werden.