Bundesverfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel – Erfolg für die FDP

Magdeburg (FDP). Das Bundeverfassungsgericht hat heute den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Land Berlin hat keine Gesetzgebungskompetenz. Neben privaten Vermietern hatten 284 Abgeordnete des Bundestages aus Union und FDP dies nach Karlsruhe gebracht. Für die FDP Sachsen-Anhalt können die beiden Abgeordneten Dr. Marcus Faber und Frank Sitta damit einen Erfolg verzeichnen.

Hierzu die FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens:

„Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind auch die Blütenträume gescheitert, einen Mietendeckel für die großen Städte Sachsen-Anhalts einzuführen. Der Berliner Senat hatte sehenden Auges eine verfassungswidrige Vorschrift vorgelegt. Es gab sogar den Hinweis des Senats, die durch die abgesenkte „eingesparte“ Miete „anzusparen“, da diese womöglich nachgezahlt werden müsste. Staatliches Handeln muss aber recht- und verfassungsmäßig sein. Davon sind nun hunderttausende Mieter in Berlin betroffen, sie müssen den zwangsgesenkten Anteil seit November 2020 nachzahlen. Letztlich bewirkt ein Mietendeckel auch das Gegenteil von Mieterschutz. In Berlin fror mit Inkrafttreten der Mietmarkt komplett ein. Es gab nur noch Angebote für die mietdeckelfreien Wohnungen (Baujahr nach 2014), deren Mieten rasant stiegen. Und: Es gab praktisch keine neuen Investitionspläne mehr in Mietwohnungen. Private Vermieter kamen in erhebliche Finanzierungsprobleme für ihre vermieteten Eigentumswohnungen. Also: Finger weg vom Mietendeckel.“