Magdeburg (FDP). Das Impfschutzgesetz ist heute in erster Lesung im Bundestag. Die Bundesregierung peitscht das Vorhaben durch, ohne berechtigte Kritik zu berücksichtigen. Die FDP Sachsen-Anhalt lehnt die Kompetenzverlagerung und die verpflichtende Notbremse entschieden ab. Sie ist nicht geeignet, den regionalen Anforderungen gerecht zu werden. Insbesondere die Ausgangssperre hält die FDP für verfassungswidrig.

„Ausgangssperren sind mit dem Leitbild des Grundgesetzes nicht zu vereinbaren. Die Menschen sollten sich gegenüber der Polizei nicht rechtfertigen müssen, warum sie von ihren grundlegenden Freiheitsrechten Gebrauch machen“, so die FDP-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Lydia Hüskens. Die Maßnahmen ließen sich kaum verhältnismäßig umsetzen, da die Ansteckungsgefahr im Freien gering ist. „Wir erwarten, dass spätestens in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht das Ganze gestoppt wird“, so Hüskens weiter.

Für die FDP ist es auch nicht nachvollziehbar, warum nicht vor Ort über Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung entschieden werden soll, sondern zentral in Berlin. Die FDP-Spitzenkandidatin: „Mit allen Maßnahmen muss man sich rechtfertigen können. Insbesondere auch, warum sie in der Kommune selbst notwendig sind. Warum sollten Schulen ab einer Inzidenz von 200 zwangsweise schließen, obwohl sich bei den Tests in den Schulen kein Infektionsgeschehen zeigt? Zentralismus geht nicht auf die Bedürfnisse der Menschen ein. Es darf keine Zustimmung aus Sachsen-Anhalt dafür geben, auch nicht von den Bundestagsabgeordneten, die unser Land und die Menschen hier vertreten!