MdB Faber: „Klagen statt beklagen!“

Magdeburg (FDP). Das Infektionsschutzgesetz hat gestern den Bundestag passiert. Auch mit Stimmen von Unions- und SPD-Abgeordneten aus Sachsen-Anhalt. In den Medien äußert der Ministerpräsident zwar Zweifel an dem Gesetz, lässt aber verkünden, dass das Land das Vorhaben im Bundesrat durchwinkt. Mehr Widersprüchlichkeit geht nicht. Die FDP lädt den Ministerpräsidenten ein, sich an dem Gang der FDP vor das Bundesverfassungsgericht zu beteiligen.

„Wir teilen die in den Landesmedien geäußerte Sorge des Ministerpräsidenten an dem Gesetz. Pandemiebekämpfung sollte vor Ort angepasst erfolgen und nicht durch Bundeszwang,“ so die FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens. Man müsse sich aber wundern. Man beklage sich im Land, stimme in Berlin aber zu. Verantwortungsvolle Politik sehe anders aus.

Über 50 Bundestagsabgeordnete der FDP haben bereits Verfassungsbeschwerde gegen das Impfschutzgesetz eingelegt, darunter auch der FDP-Landesvorsitzende Marcus Faber: „Ich lade den Ministerpräsidenten ein, sich daran zu beteiligen,“ so der FDP-Politiker aus Stendal. Wer etwas für falsch halte, müsse auch rechtliche Mittel ausschöpfen. „Klagen ist besser, als sich nur zu beklagen,“ so Faber. Auch könne die bisherige Landesregierung per Normenkontrollantrag in Karlsruhe dagegen vorgehen.

FDP Sachsen-Anhalt zur Corona-Bilanz der bisherigen Landesregierung

Heute wir im Landtag die „Bewältigung der Corona-Pandemie“ behandelt. Dabei sei der Begriff „Bewältigung“ falsch, so die FDP. Es müsse vielmehr heißen: „Schockstarre in der Pandemie“. „Die bisherige Landesregierung hat zu spät, zu einseitig, zu wenig konzeptionell reagiert,“ so Hüskens. Sie kenne nur eine Richtung: Lockdown. Gepaart mit zu späten Testkonzepten und einer zögerlichen Impfkampagne. Eine echte Strategie sei nicht erkennbar.

Nach Ansicht der FDP-Spitzenkandidatin müsse es flexiblere Konzepte geben, die sich an dem Risiko auf der einen Seite und den Bedürfnissen der Gesellschaft auf der anderen orientiere. Als Beispiel nennt sie die Öffnung der Außengastronomie und kultureller Einrichtungen bei negativen Tests oder für Geimpfte.