Magdeburg (FDP). Der Anteil der Briefwählenden ist bei den zurückliegenden Wahlen immer stärker angestiegen. Zuletzt lag er bei 30,6 Prozent. Nach Auffassung der FDP Sachsen-Anhalt wird sich dieser Anteil wegen der Corona-Pandemie noch einmal deutlich erhöhen. Auch wenn eine reine Briefwahl nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zwar erlaubt, aber unwahrscheinlich ist. Die FDP hat eine eigene Briefwahlkampagne gestartet.

„Die Briefwahl wird bei dieser Landtagswahl eine ganz entscheidende Rolle spielen,“ ist sich Lydia Hüskens, FDP-Spitzenkandidatin, sicher. Daher werde man unterschiedliche Kommunikationskanäle speziell mit Botschaften zur Briefwahl bespielen. Dazu zählt auch ein viraler Spot zur Briefwahl und eine PR-Aktion. Auch von der kleinsten Stadt Sandau mit 890 Einwohnern könne man „die Welt verändern“. „Das geht natürlich auch von der zweitkleinsten Stadt aus: Stößen mit 1005 Einwohnern – ganz einfach: per Briefwahl,“

Briefwahl muss beantragt werden – geht auch ohne Wahlberechtigung

Jede und jeder Wählende muss seine Briefwahlunterlagen selbst beantragen, so die FDP. Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Die Unterlagen müssen bei den Bürgerämtern bzw. den der Gemeindeverwaltungen des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Für den Antrag kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Sie enthält einen Wahlscheinantrag, der per Post an die Verwaltung geschickt oder dort vorbeigebracht werden kann.

Ein formloser Antrag ist aber auch erlaubt. Darin müssen auf jeden Fall Name, Adresse und Geburtsdatum genannt werden. Außerdem kann der Antrag per Mail oder Fax gestellt werden. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich auf dem Bürgeramt bzw. der Gemeindeverwaltung beantragt, kann die Unterlagen auch gleich vor Ort ausfüllen und abgeben. Nicht möglich ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per Telefonanruf oder SMS.

Das zentrale Werbemittel zur Briefwahl ist verlinkt beigefügt, die Landingpage zur Briefwahl erreichen Sie unter briefwahl.fdp-lsa.com.