Der Rundfunkstaatsvertrag trägt seinen Namen zu unrecht. Es scheint absolut egal zu sein, ob ein Vertragspartner seine Zustimmung zu einer Vertragsänderung verweigert. Deshalb muss das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend vom Kopf auf die Füße gestellt werden.

Hintergrund: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das Land dies nicht gedurft hätte.