Mit der Gasumlage und steigenden Preisen für Energie steigen die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zunehmend. Aus diesem Grund fordert der energiepolitische Sprecher des Landesvorstandes der FDP Sachsen-Anhalt, Maximilian Gludau, die Anwendung des niedrigstmöglichen ermäßigten Steuersatzes auf alle energetischen Grundbedarfe oder andere, gleich wirksame Kompensationen.

Dazu äußert Gludau: „Es ist unverständlich, dass Preissteigerungen über Staatshilfen, über deren Sinnhaftigkeit man streiten kann, abgefedert werden sollen, aber die zusätzliche Gasumlage einer Umsatzsteuer in Höhe von 19% unterworfen wird. Logisch wäre es doch, dort zu entlasten, wo die Umsatzsteuer mit 19% noch zusätzlich drückt. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Energieversorgung kein Luxusgut, sondern einen Grundbedarf darstellt. Deshalb sollten wir in Betracht ziehen, alle energetischen Grundbedarfe nur mit dem niedrigstmöglichen ermäßigten Steuersatz zu besteuern oder zumindest andere, gleich wirksame Kompensationen für die Bürger auf den Weg zu bringen. Wir müssen uns von Denkverboten befreien und die veränderte Lebenswirklichkeit in den Mitgliedstaaten der EU berücksichtigen und abbilden.”

Zur Begründung kann angeführt werden, dass die Absenkung der Umsatzsteuer direkt beim Verbraucher ankommt. Gludau erklärt: ” Dieser Schritt ist aus meiner Sicht nur logisch, zumal die bisherigen Entlastungspakete genauso teuer für den Fiskus, aber weniger bedarfsgerecht für die einzelnen Verbraucher wirkten wie diese möglichen Entlastungsmaßnahmen. Des Weiteren ist darauf zu verweisen, dass das Bundesfinanzministerium unter Führung von Christian Lindner gemeinsam mit der EUKommission noch weitere Varianten zur Entlastung der Bürger auf europarechtliche Genauigkeit überprüft.“