Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. „Für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt ändert sich zum 1. Januar 2024 erst einmal nichts – und auch danach gilt dauerhaft echte Technologieoffenheit“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Dr. Marcus Faber. Das grundlegend veränderte Gebäudeenergiegesetz wird unmittelbar nur für Neubaugebiete gelten. Für alle anderen Gebäude tritt die Gesetzesnovelle erst in Kraft, wenn für ihren Wohnort eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Darin legen Städte und Kommunen bis spätestens 2028 einen maßgeschneiderten Plan vor, wie sie ihre Ressourcen optimal nutzen und welche Optionen vor Ort für klimafreundliches Heizen bestehen werden. Marcus Faber erklärt: „Dadurch stellen wir sicher, dass die Heizung zum Haus passt und nicht umgekehrt. Hauseigentümer in Altmark sollen weiter selbstbestimmt entscheiden können.“

In den parlamentarischen Beratungen haben die Freien Demokraten das erste Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck vom Kopf auf die Füße gestellt, sodass Eingriffe ins Eigentum und weitreichende Verbote ausgeschlossen sind. Das verabschiedete Heizungsgesetz ist nun komplett technologieoffen. Sogar technologieoffener als das vorher geltende Heizungsgesetz der Großen Koalition. „Niemand muss eine funktionierende Heizung ausbauen. Reparaturen bleiben jederzeit möglich“, so Faber. Die einzige Vorgabe ist, dass gänzlich neu eingebaute Heizungen zumindest das Potenzial haben müssen, 2045 klimaneutral betrieben zu werden – was aber zum Beispiel auch für auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen oder Holzheizungen gilt. Daher bleiben all diese Optionen möglich. „Jeder kann selbst entscheiden, welche Technik am besten passt – das war uns wichtig und deshalb musste das Gesetz so grundlegend geändert werden. Das ist uns gelungen.“, so Marcus Faber abschließend.