Zur Entscheidung von Bundesfinanzminister Lindner, einen Nachtragshaushalt für 2023 vorzulegen und für das Jahr 2023 die außergewöhnliche Notlage für 2023 festzustellen, erklärt die FDP-Landesvorsitzende Dr. Lydia Hüskens:

“Zu einer verlässlichen Finanzpolitik gehört es selbstverständlich, Urteile wie das des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Sie stellen gleichzeitig eine Stärkung der Schuldenbremse dar, zu der wir uns ausdrücklich bekennen, aber auch eine Herausforderung an die Finanzpolitik. Dem kommt das Bundesfinanzministerium nach. Die massiven Preissteigerungen durch den russischen Angriff auf die Ukraine haben aber auch außergewöhnliche Maßnahmen nötig gemacht. Die Bundesregierung stellt sich der Verantwortung. Klar ist aber auch, durch den Nachtragshaushalt wird es keine neuen Schulden geben. Vielmehr ist es notwendig, die bereits verausgabten Mittel, etwa für die Gaspreisbremse oder die Krankenhäuser den neuen rechtlichen Anforderungen anzupassen.”